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Finanzlexikon: glaeubiger

glaeubiger

Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die gegen den Schuldner einen bereits rechtskräftig festgestellten, d.h. titulierten, Anspruch hat. Die Begriffe "Gläubiger" und "Schuldner" bezeichnen daher die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Vor Titulierung heißt der Gläubiger im Klageverfahren Kläger, im Mahnverfahren Antragsteller und vor einem gerichtlichen Verfahren Anspruchsinhaber bzw. Anspruchsteller, wenn er den Gegner zur Leistung auffordert.

Häufig werden die Begriffe "Gläubiger" und "Schuldner untechnisch, d.h. ohne Berücksichtigung des Verfahrensstandes, gebraucht.

Das Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.

Auf der Gläubigerversammlung treffen sich Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens.

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