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Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen. Finanzlexikon: glaeubigerglaeubiger Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die gegen den Schuldner einen bereits rechtskräftig festgestellten, d.h. titulierten, Anspruch hat. Die Begriffe "Gläubiger" und "Schuldner" bezeichnen daher die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Vor Titulierung heißt der Gläubiger im Klageverfahren Kläger, im Mahnverfahren Antragsteller und vor einem gerichtlichen Verfahren Anspruchsinhaber bzw. Anspruchsteller, wenn er den Gegner zur Leistung auffordert. |
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